loader

Verfassungswidriges Vorgehen der Unis

Verfassungswidriges Vorgehen der Unis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die autonome Einhebung von Studiengebührern an den Unis für verfassungswidrig. Es muss eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren geben, da dem Staat diesbezüglich eine besondere Verantwortung zukomme. Der VfGH rät den Unis sich auf die Zurückzahlung der eingehobenen Studiengebühren vorzubereiten.

Die Entscheidung betrifft das Wintersemester 2012/2013 und nicht die aktuell gültige im Dezember 2012 beschlossene Studiengebührenregelung. Acht der 21 Universitäten hatten damals Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten eingehoben. Defakto sind rund 15.000 Studierende betroffen. Uni-Wien-Rektor Heinz Engl kündigte die Zurückzahlung der Studiengebühren aller Betroffenen unter der Prämisse an, dass die Einhebung laut VfGH rechtswidrig war.

Zu den autonomen Studiengebühren war es deshalb gekommen, weil sich die Regierung damals auf keine Reperatur des Gesetzes zu den Studiengebühren hatte einigen können. Daher trägt Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle einen Teil der Verantwortung und sagt deshalb zu, den betreffenden Unis das Geld zu ersetzen.

Jetzt mitreden

Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Loading...

Name*

E-Mail*

Betreff

Zeichenfolge bitte eingeben captcha