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Studiengebühren

Verfassungswidriges Vorgehen der Unis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die autonome Einhebung von Studiengebührern an den Unis für verfassungswidrig. Es muss eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren geben, da dem Staat diesbezüglich eine besondere Verantwortung zukomme. Der VfGH rät den Unis sich auf die Zurückzahlung der eingehobenen Studiengebühren vorzubereiten. Die Entscheidung betrifft das Wintersemester 2012/2013 und nicht die aktuell gültige im Dezember 2012 beschlossene Studiengebührenregelung. Acht der 21 Universitäten hatten damals Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten eingehoben. Defakto sind rund 15.000 Studierende betroffen. Uni-Wien-Rektor Heinz Engl kündigte die Zurückzahlung der Studiengebühren aller Betroffenen unter der Prämisse an, dass die Einhebung laut …

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