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Rechtlicher Rahmen beim IT-Vertrag

Die Erfolgswahrscheinlichkeit von IT-Projekten ist trotz Anwendung von Projektmanagement noch immer relativ niedrig, daher ist die vorhergehende Erstellung eines IT-Vertrages und die Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Rechtsfragen unabdingbar. Softwareüberlassung Die Überlassung von Standardsoftware auf einem Datenträger gegen einmaliges Entgelt ist gem §§ 922 ff, 933 und 1053 ff ABGB, sowie §§ 40a ff UrhG als Kauf einer beweglichen körperlichen Sache und daher als Zielschuldverhältnis zu qualifizieren. Dies gilt selbst dann, wenn unter bestimmten Umständen eine Rückgabe der Software gefordert werden kann. Zur vollständigen Lieferung gehört die vertraglich vereinbarte Einschulung. Vor deren Durchführung kann die Gewährleistungsfrist nicht beginnen.[1] Im Gegensatz dazu ist beispielsweise beim Outsourcing-Vertrag die zur Verfügungstellung …

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Software als Schutzgegenstand des Europäischen Urheberrechts

Nach einem fast zwanzig Jahre andauernden Dornröschenschlaf sind es nun gleich drei Vorlageverfahren, die die Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (nunmehr 2009/24/EG, im Folgenden Richtlinie bzw. RL 2009/24) aus ihrem sanften Schlummer erwecken. Während die bereits entschiedene tschechische Vorlage Bezpečnostní softwarová asociace (im Folgenden: BSA) die Schutzfähigkeit einer graphischen Benutzeroberfläche betraf, fragt der englische Hight Court in einem umfangreichen Vorlagebeschluss in der anhängigen Rechtssache C-406/10 (SAS Institute) u.a. nach dem Schutz von Programmiersprachen, Schnittstellen und Funktionalitäten eines Computerprogramms. Beide Verfahren betreffen grundsätzlich Fragen des Softwareschutzes und geben Anlass, den Gegenstand und die Voraussetzungen des Urheberschutzes für Computerprogramme im Unionsrecht …

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Web-VPN hebelt Sicherheitsmodell der Browser aus

„Clientless SSL VPN“-Produkte zahlreicher Anbieter weisen eine Lücke im Sicherheitsmodell von Browsern auf, durch die sich Cookies und Zugangsdaten stehlen lassen. „Clientless SSL VPNs“ beruhen auf der sicheren Verbindung eines Webbrowsers über das Internet zu einem Webserver im Unternehmen, der diverse Anwendungen anbietet und den Zugriff auf weitere Dienste im Intranet ermöglicht. Da die Lösung keinen extra VPN-Client benötigt, spricht man auch von „Clientless“. Damit bestimmte Ressourcen von außen per http bzw https verfügbar sind, muss die Web-VPN-Lösung URLs umschreiben, beispielsweise wird https://intranet.example.com/mail.html zu https://webvpnserver/intranet.example.com umgeschrieben. Letzlich beginnen in der Folge alle URLs immer mit der gleichen Domain, egal woher …

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