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EU-Vorschriften zu Datendiebstahl

EU-Vorschriften zu Datendiebstahl

Die Europäische Kommission hat neue, detaillierte Vorschriften erlassen, die genau regeln, was Telekommunikationsbetreiber und Internetdienstleister in Fällen von Datenverlust, Datendiebstahl und anderen Beeinträchtigungen des Schutzes personenbezogener Kundendaten tun müssen.

Telekommunikationsbetreiber und Anbieter von Internetdiensten sind aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) verpflichtet, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und die Privatsphäre zu schützen. Da es trotzdem zu Datendiebstahl kommt, wurde eine überarbeitete Datenschutzrichtlinie (2009/136/EG) des europäischen Parlaments und des Rates erlassen, die sämtliche Betreiber verpflichtet, im Falle eines Verstoßes gegen den Datenschutz eine bestimmte nationale Behörde (Datenschutzbehörde bzw die für Telekommunikation zuständige Regulierungsbehörde), sowie die betroffenen Kunden zu benachrichtigen. Die betreffenden Kunden müssen insb direkt kontaktiert werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Privatsphäre oder personenbezogene Daten wegen der Datenschutzverletzung nicht mehr geschützt sind.

Durch die Kommissionsverordnung werden Unternehmen zusätzlich Klarheit darüber haben, wie sie den soeben genannten Verpflichtungen nachkommen können. Darüber hinaus werden Kunden besser über den Umgang bei Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ihren persönlichen Daten informiert sein.

Der Kommission ist es ein weiteres Anliegen, sämtliche personenbezogene Daten zu verschlüsseln. Für die technischen Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselungstechniken wird die europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und für datenschutzrechtliche Fragen die Artikel-29-Datenschutzgruppe konsulitiert.

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