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26. Juli 2013

VfGH hebt Facebook-Verbot des ORF auf

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz erfreut sich der Möglichkeit das Web 2.0 nutzen zu können, um so noch stärker mit dem Publikum auf den neuen Plattformen kommunizieren zu können. VfGH hebt Social Media Verbot für #ORF auf!Einsatz hat sich gelohnt! Wir freuen uns mit Publikum! — Alexander Wrabetz (@wrabetz) July 26, 2013 Der ORF darf wieder auf sozialen Netzwerken wie Facebook aktiv sein. Das Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender verstoße gegen die Meinungsäußerungsfreiheit bzw Rundfunkfreiheit und wurde daher vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Gründung bzw das Betreiben eines eigenen sozialen Netzwerkes bleibt weiterhin aufgrund wettbewerbsrechtlicher Aspekte gegenüber privaten Rundfunkanbietern verfassungswidrig. Die …

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Verfassungswidriges Vorgehen der Unis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die autonome Einhebung von Studiengebührern an den Unis für verfassungswidrig. Es muss eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren geben, da dem Staat diesbezüglich eine besondere Verantwortung zukomme. Der VfGH rät den Unis sich auf die Zurückzahlung der eingehobenen Studiengebühren vorzubereiten. Die Entscheidung betrifft das Wintersemester 2012/2013 und nicht die aktuell gültige im Dezember 2012 beschlossene Studiengebührenregelung. Acht der 21 Universitäten hatten damals Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten eingehoben. Defakto sind rund 15.000 Studierende betroffen. Uni-Wien-Rektor Heinz Engl kündigte die Zurückzahlung der Studiengebühren aller Betroffenen unter der Prämisse an, dass die Einhebung laut …

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