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12. April 2013

Verfahren beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2012 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung (VDS) mit der EU Grundrechte-Charta (GRC) vorgelegt. Im Ausgangsverfahren haben insgesamt 11.139 Personen, organisiert durch den AKVorrat.at, im Juni 2012 beim VfGH einen Antrag zur Aufhebung der VDS eingebracht (verfassungsklage.at). Nun hat der AKVorrat.at im Namen der AntragstellerInnen fristgerecht bis zum 10. April 2013 eine Stellungnahme beim EuGH in Luxemburg vorgelegt. Der Schriftsatz steht unter akvorrat.at/sites/default/files/STELLUNGNAHME_AKVorrat_at_EuGH.pdf zum Download bereit. Die Stellungnahme bringt auf 21 Seiten pointiert die Argumente vor, warum die Garantien der EU Grundrechte-Charta durch die VDS im Sinne der Richtlinie …

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