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VfGH hebt Facebook-Verbot des ORF auf

VfGH hebt Facebook-Verbot des ORF auf

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz erfreut sich der Möglichkeit das Web 2.0 nutzen zu können, um so noch stärker mit dem Publikum auf den neuen Plattformen kommunizieren zu können.

Der ORF darf wieder auf sozialen Netzwerken wie Facebook aktiv sein. Das Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender verstoße gegen die Meinungsäußerungsfreiheit bzw Rundfunkfreiheit und wurde daher vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Gründung bzw das Betreiben eines eigenen sozialen Netzwerkes bleibt weiterhin aufgrund wettbewerbsrechtlicher Aspekte gegenüber privaten Rundfunkanbietern verfassungswidrig.

Die KommAustria und der Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF (insb die Seiten der Radiosender Ö3, FM4 und Radio Wien, jene von „Zeit im Bild“, „Report“, „KulturMontag“, „Willkommen Österreich“, „Helden von Morgen“, „Club 2“ und „Bürgerforum“ sowie die Seite des ORF Shops) nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang stehen. Die KommAustria hatte 39 entsprechende Facebook-Angebote des ORF, wie sich nun herausstellt, zu unrecht beanstandet.

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