Zugang bei der Versendung von E-Mails
Der Zugang elektronischer Erklärungen wird im § 12 ECG geregelt. § 12 ECG geht über die entsprechende Richtlinie insoweit hinaus, als die dort festgelegte Zugangsregel nicht nur für Bestellungen (also für Vertragsanbot- oder Annahmeerklärungen) und Empfangsbestätigungen, sondern auch für alle anderen rechtlich erheblichen elektronischen Erklärungen gilt. § 12 ECG ist ferner auch dann anzuwenden, wenn kein Dienst der Informationsgesellschaft im Sinn des § 3 Z 1 ECG vorliegt, etwa bei einem bloßen Austausch von E- Mail-Erklärungen, sei es, dass zwischen Unternehmen kommuniziert wird, sei es, dass in einem Verbrauchergeschäft elektronische Erklärungen ausgetauscht werden, sei es, dass Private untereinander auf solche Art und Weise verkehren. Damit können …