Rechtlicher Rahmen beim IT-Vertrag
Die Erfolgswahrscheinlichkeit von IT-Projekten ist trotz Anwendung von Projektmanagement noch immer relativ niedrig, daher ist die vorhergehende Erstellung eines IT-Vertrages und die Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Rechtsfragen unabdingbar. Softwareüberlassung Die Überlassung von Standardsoftware auf einem Datenträger gegen einmaliges Entgelt ist gem §§ 922 ff, 933 und 1053 ff ABGB, sowie §§ 40a ff UrhG als Kauf einer beweglichen körperlichen Sache und daher als Zielschuldverhältnis zu qualifizieren. Dies gilt selbst dann, wenn unter bestimmten Umständen eine Rückgabe der Software gefordert werden kann. Zur vollständigen Lieferung gehört die vertraglich vereinbarte Einschulung. Vor deren Durchführung kann die Gewährleistungsfrist nicht beginnen.[1] Im Gegensatz dazu ist beispielsweise beim Outsourcing-Vertrag die zur Verfügungstellung …