OGH bestätigt Netzsperre von kino.to
Nachdem der EuGH im Verfahren UPC Telekabel die vom Obersten Gerichtshof vorgelegten Fragen im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens beantwortet hatte, bestätigt nun der OGH das Grundsatzurteil bezüglich Netzsperren und beendet somit den Musterprozess, der sich durch mehrere Instanzen zog. Das Verfahren wurde ausdrücklich als Musterprozess geführt und wurde von den Rechteinhabern dreier Filme (Constantin Film Verlei GmbH und Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH), die auf kino.to zugänglich gemacht wurden, mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) gegen UPC Telekabel im November 2010 angestrengt. Die Kläger stützten sich auf den § 13 Abs 1 E-Commerce-Gesetz, der die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern …