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13. Mai 2012

Datenschutz ist in aller Munde

Ob neue Facebook Richtlinien, Staatstrojaner oder Vorratsdatenspeicherung, alles dreht sich um das Schlagwort Datenschutz. Aber was versteht man genau darunter? Es ist in Österreich verfassungsrechtlich als Grundrecht festgelegt, dass jedermann den Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat. Die Daten einer Person beschränken sich nicht nur auf Name, Geburtsdatum oder Adresse, sondern beinhalten auch Informationen über eine Person. Das heißt der Datenschutz bezieht sich auf alle personenbezogene Daten, unter anderem auch auf Stimmaufnahmen oder biometrische Daten, wie Bilder und Fingerabdrücke. Alle allgemein verfügbaren Daten, die nicht personenbezogen sind, fallen nicht unter das Grundrecht des Datenschutzes. Es gibt jedoch Ausnahmen, in …

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