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VwGH

Authentifizierungsmechanismus beim Datenroaming

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 2013 die Beschwerde der A1 Telekom Austria gegen den Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK), mit welchem die A1 Telekom Austria verpflichtet wurde einen Authentifizieruntgsmechanismus einzuführen, der sicherstellt, dass nur der Kunde selbst die Datenroamingsperre ab Erreichen des Kostenlimits von EUR 50,- (exkl Ust) pro monatlichen Abrechnungszeitraum freischalten kann, als unbegründet abgewiesen. Dabei wurde die belangte Behörde nicht zur Gegenschrift aufgefordert. Im Wesentlichen stützt sich der VwGH auf die EU-Roaming-Verordnung III (Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union, auch Roaming III-VO, …

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