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7. Januar 2013

19 von 22 AGB Klauseln von UPC sind nichtig

Der Verein für Konsumenteninformation hat einen langen Rechtsstreit gegen UPC gewonnen. Der OGH hat entschieden, dass 19 von 22 Klauseln in den AGB des Providers UPC gesetzwidrig sind. Die Argumentationen innerhalb der Entscheidung OGH  7 Ob 84/12x vom 14.11.2012 sind richtungsweisend für künftige Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich und sollen daher zusammenfassend aufgelistet werden. Klausel 1: Es bedarf iSd § 5d Abs 2 KSchG vor der Vereinbarung der kurzen Lieferfrist (Ausführung innerhalb von 7 Werktagen) einer schriftlichen oder einer auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger dokumentierten Information über die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e einschließlich der Ausnahme …

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