Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 besteht nun das erste Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff hilft nur noch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder E-Mail gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch …